Das leidige Thema… Bewerben für die Ausbildung / Hochschule

Zwei Personen, die als Silhouetten dargestellt sind, besteigen einen Berg und helfen sich dabei gegenseitig.
Bild von: Emma Zecka

Hallo zusammen,

bald geht es für die Abschlussjahrgänge  für die Haupt-, oder Realschulen sowie die Gymnasien wieder los: Die Prüfungen sind noch nicht mal überstanden und schon muss man sich mit den potentiell wichtigen Fragen des Lebens befassen: Was soll aus mir werden? FSJ? Ausbildung? Oder doch gleich ein Studium? Oder wäre nicht erstmal eine Weltreise genau das Richtige?

In diesem Beitrag erwarten euch ein paar hilfreiche Tipps zur Bewerbung an einer Hochschule. Das Thema ist daher nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung interessant. Allerdings gibt es hier natürlich einen Schwerpunkt, da Menschen mit einer Behinderung ein paar Dinge bei ihrer Bewerbung beachten sollten. Aber fangen wir erst einmal ganz von vorne an…

Hochschule oder Uni

Erst einmal sollte zwischen einer Hochschule und einer Universität unterschieden werden. Hier gibt es nämlich Gemeinsamkeiten aber auch wichtige Unterschiede.

Die Gemeinsamkeiten

Beide Institutionen können mit einem (Fach)Abitur, oder einer Qualifikation, die der Hochschulzulassungsberechtigung gleichzusetzen ist, besucht werden.

Nach dem Abschluss eines Studiengangs hat man einen akademischen Grad und trägt die Bezeichnung Bachelor (of.. je nach Fachrichtung). Die Regelstudienzeit beträgt in den meisten Studiengängen 6 Semester also drei Jahre.

Mein Studium zählte beispielsweise zu den Ausnahmen und dauerte 7 Semester also 3,5 Jahre.
Nach einem abgeschlossenen Bachelor Studium kann ein so genannter Master drauf gepackt werden. Im Masterstudiengang werden Themeninhalte vertieft, sodass man hier besondere Schwerpunkte setzen kann.

Je nach Fachrichtung ist man aber gezwungen einen Masterstudiengang zu besuchen, da der Bachelorabschluss noch nicht ausreicht, um im favorisierten Beruf arbeiten zu können.

Die Unterschiede

Momentan studiere ich an einer Hochschule, früher Fachhochschule genannt, Soziale Arbeit im ersten Fachsemester.
Freunde von mir studieren aber an einer Uni. Hier fielen uns schnell einige, aber wesentliche Unterschiede auf.

Größer und anonym vs. klein und beinahe familiär

Universitäten sind oft sehr groß und unpersönlich. Die Vorlesungen sind, je nach Studienfach, überfüllt. Für die Prüfungen muss sich der Studierende extra anmelden. Wer das nicht tut, nimmt auch nicht daran teil, kann die Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters aber trotzdem besuchen.
Zudem sind die Studieninhalte an Universitäten oft theoriebezogener. In manchen Studiengängen gibt es also nur in den Semesterferien die Möglichkeit Praxiserfahrungen zu sammeln.

Wichtig zu beachten: Während viele Studiengänge zulassungsbeschränkt (siehe unten) sind, gibt es an einigen Universitäten eine Hand voll zulassungsfreier Studiengänge. Die einzige Voraussetzung hierfür ist der Erwerb einer Hochschulzulassungsberechtigung. Ihr könnt euch also theoretisch auch kurz vor knapp für ein zulassungsfreies Studienfach einschreiben.

Hochschulen sind deutlich kleiner. Beispielsweise gibt es bei mir in der Stadt eine Hochschule, die sich auf zwei Gebäude verteilt. Zum Vergleich: Eine Uni hat mehrere Campus, die auf verschiedene Stadtteile verteilt sind. Im schlimmsten Fall müsst ihr für manche Veranstaltungen den Campus wechseln. Eine Hochschule kann durchaus Außenstellen haben. Jedoch seid ihr meist an einem Ort und müsst höchstens für einmalige Seminare (z.B. Blockseminare, die an einem Wochenende stattfinden) den Ort wechseln.

Praxis wird in Hochschulen in vielen Studienfächern sehr groß geschrieben. Viele Studiengänge haben ein Praxissemester (5-6 Monate) in der Regelstudienzeit integriert. Dass heißt: ihr arbeitet ein halbes Jahr in einer Einrichtung und schaut in einen Bereich rein und sammelt jede Menge Erfahrung.

Im Vergleich zur Uni gibt’ es an der Hochschule einige Seminare mit deutlich kleineren Gruppen. Beispielsweise kann eine Seminargruppe 15-30 Teilnehmer haben. (In einer Vorlesung sitzen in meinem Studiengang an die 150 Leute).

Unterschied zwischen einer kirchlichen und einer staatlichen Hochschule

Kurz und knapp: Überall wo dick und fett katholisch oder evangelisch drauf steht, handelt es sich um eine kirchliche Hochschule. Allerdings müsst ihr keiner bestimmten Glaubensrichtung angehören, um an einer kirchlichen Hochschule aufgenommen zu werden. Je nach Hochschule kann es vorkommen, dass es einige Seminare gibt, in denen es um Religion geht.
Meine Hochschule hat beispielsweise den Schwerpunkt Sozialtheologie angeboten.

Bewerbung an einer Hochschule

Kommen wir nun endlich zu dem wichtigen Teil:

BEACHTE:

Jede Hochschule hat eine eigene Homepage auf der sie über die gängigen Bewerbungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen informiert. Deswegen halte ich meine Informationen recht allgemein, beziehe mich aber auf meine eigenen Erfahrungen für die Bewerbung im Studiengang soziale Arbeit. (Hier habe ich mich sowohl an staatlichen als auch kirchlichen Hochschulen beworben).
Daher: Schaut euch auf jeden Fall die Seiten eurer Favoriten an und verlasst euch NICHT NUR auf diesen Beitrag.

Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung?

Hier werden ganz klar die Unterschiede zwischen einer kirchlichen und einer staatlichen Hochschule deutlich.

Kirchliche Hochschulen

Häufig werden erstmal folgende Unterlagen verlangt:

  • ein Bewerbungsbogen, den es auf der Homepage der Hochschule gibt (da müsst ihr meist nur ankreuzen und / oder ausfüllen)
  • (optional) ein Motivationsschreiben, indem ihr erklärt, warum ihr euch ausgerechnet für diesen Studiengang interessiert
  • (optional) ein Passbild (für den potentiellen Studentenausweis)
  • eure BEGLAUBIGTE Hochschulzulassungsberechtigung z.B. das Zeugnis des (Fach)Abiturs.

Allerdings könnt ihr auch mit:

  • Vorpraktika (zählt in der Regel ab 6 Monaten)
  • ehrenamtlichen Tätigkeiten (zählt in der Regel ab einem Jahr)
  • einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) / BFD (Bundesfreiwilligendienst)
    einer abgeschlossenen Berufsausbildung (am besten noch mit einem ähnlichen Fachgebiet z.B. für Soziale Arbeit Studenten ein Erzieherausbildung)

punkten. Als ich mich bei meiner Hochschule beworben habe, wurden die Bewerber nach einem Punkteverfahren sortiert. Wer also viele Vorpraktika, ein FSJ, eine Berufsausbildung usw. nachweisen konnte, bekam mehr Punkte und hatte somit eine höhere Wahrscheinlichkeit einen Studienplatz zu bekommen.

Wenn ihr nicht auf Anhieb einen Studienplatz erhaltet, lohnt es sich auf jeden Fall die Bewerbung aufrechtzuerhalten und den entstehenden Leerlauf sinnvoll durch Praktika zu überbrücken. Das Aufrechterhalten beschert euch, je nach Hochschule, einen einmaligen Pluspunkt im kommenden Jahr. (Bei mir hat das dafür gesorgt, dass ich im Nachrückverfahren in meinen Wunschstudiengang gekommen bin). Zudem könnt ihr durch Praktika weitere Punkte “dazugewinnen”.

Exkurs – Nachrückverfahren

Viele Leute bewerben sich bei verschiedenen Hochschulen. Das heißt, wenn sie eine Zusage von mehreren Hochschulen bekommen haben, entscheiden sie sich natürlich für ihren Wunschort. Das heißt, das in einigen Hochschulen oder Universitäten Plätze frei werden und andere Leute nach vorne rücken, die, wenn es nach dem Punkteverfahren gegangen wäre, nicht zugelassen worden wären.

Staatliche Hochschulen

Hier gibt es ebenfalls ein Auswahlverfahren. Allerdings wurden für den Studiengang Soziale Arbeit keine ehrenamtlichen Tätigkeiten, oder Vorpraktika verlangt.

Es zählen ausschließlich:

  • der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses
  • ein BFD / FSJ
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ein Härtefallantrag (wichtig für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung).

Auch hier gilt: Ein zusätzlicher Bewerbungsbogen wird benötigt.

Wichtig: Wie ihr unten im Kommentar zurecht lesen könnt, sind Vorpraktika für bestimmte Studiengänge sogar Pflicht. Daher: Ein oder mehrere Blicke auf die Homepage eurer Hochschule, oder eine Mail an den dortigen Ansprechpartner lohnen sich auf jeden Fall.

Bewerben für Menschen mit Behinderungen: Der Härtefallantrag

Ihr habt den obigen Text gelesen und fragt euch jetzt: “Na toll, und wie zur Hölle soll ich neben der Schule sowohl Praktika als auch ehrenamtliche Tätigkeiten absolvieren?”.

Hier gibt es für Menschen mit Behinderung einen kleinen Ausgleich der je nach Hochschule unterschiedlich gewertet wird.

Härtefallantrag – Was ist das?

Ein Antrag auf Härtefall kann gestellt werden, wenn eine chronische Erkrankung, oder eine Krankheit vorliegt, deren Verlauf sich verschlechtert.
Nicht zu verwechseln mit dem Nachteilsausgleich: Dieser kann auch von Menschen ohne Behinderung gestellt werden.

Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

Ein Härtefallantrag ist ein formloser (also selbstformulierter) Antrag, den ihr neben euren Bewerbungsunterlagen einreicht. Für diesen Antrag braucht ihr:

  • eine beglaubigte Kopie eures Schwerbehindertenausweises
  • ein fachärztliches Gutachten, welches die Schwere eurer Behinderung bestätigt.

Wichtig zu beachten: Der Brief des Facharztes muss zum einen eure Diagnose enthalten, soll zum anderen aber auch so formuliert sein, dass ein Laie das Krankheitsbild eurer Behinderung / Erkrankung nachvollziehen und deren Auswirkungen einordnen kann. Da es bei Arztterminen oft nicht viel Zeit gibt, empfehle ich euch, schon einmal vorzuarbeiten und bereits einen Text zu schreiben und ihn dann mit eurem behandelnden Arzt durchzugehen.

Wie sieht ein formloser Antrag aus? Was muss ich beachten?

Formal aufgebaut ist dieser Antrag wie ein Bewerbungsschreiben. Oben links kommt zuerst eure Adresse (Anschrift), Telefonnummer und ggf. eure Emailadresse. Darunter kommt die Anschrift des Bewerbungsamtes / Bewerbungsbüros der Universität oder Hochschule bei der ihr euch bewerben werdet.

Meinen Härtefallantrag habe ich inhaltlich folgendermaßen gegliedert:

Einleitung

Hier gehört ein Einleitungssatz hin, der erklärt, was ihr wollt. Also z.B. “Hiermit beantrage ich die Zulassung zum Studiengang … unter Berücksichtigung von Gründen der außergewöhnlichen Härte”

Diagnose

Das ist der schwierige Teil. Bringt eure Behinderung / Erkrankung in wenigen Sätzen auf den Punkt.
Beispiel: “Ich leide unter der Erkrankung XY, die … verursacht, dass…”. (Beschreibt die Diagnose so, dass ein Laie die Möglichkeit hat, sie zu erfassen).

Die Begründung

Nachdem ihr über eure Erkrankung aufgeklärt und berichtet habt, worin die Einschränkung besteht, ist es wichtig die Zulassung zum Studium zu begründen.

Wenn sich die Entwicklung eurer Erkrankung nicht abschätzen lässt, schreibt genau das rein. Warum müsst ihr ausgerechnet jetzt studieren? Warum wäre es schlimm, wenn ihr noch 1-2 Jahre warten müsstet? Könnt ihr eine eventuelle Wartezeit sinnvoll überbrücken? Falls nein: Warum nicht?

Motivation / Begründung warum ihr ausgerechnet für diesen Studiengang zugelassen werden wollt

Dem Leser sollte jetzt klar sein: Ihr habt eine Behinderung, ihr müsst sobald wie möglich zum Studium zugelassen werden. Aber: Warum ausgerechnet an dieser Hochschule / Uni? Wäre es nicht schön eine neue Stadt kennenzulernen?

Hier ist es gut zu betonen, was den Studiengang an eurer Wunschhochschule ausmacht. Zudem ist es wichtig, sinnvoll zu begründen, warum ihr ausgerechnet dort studieren wollt.

Beispiel bei einer chronischen Erkrankung:

Nähe zur Familie

fortführende fachärztliche Behandlung mit den Ärzten, die sich mit eurem Fall auskennen.
die Umgebung ist euch bereits vertraut.

Abschluss

Ein Schlusssatz könnte sein: “Ich bitte um wohlwollende Prüfung meines Antrages und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung”.

Wie wird ein Härtefallantrag bewertet?

Hier zeigt sich der bewährte Unterschied zwischen Kirche und Staat.

Kirchliche Hochschulen

Hier gibt es zwar Punkte für den Antrag, jedoch seid ihr klar im Vorteil, wenn ihr auch andere Dinge, wie ehrenamtliche Tätigkeiten, oder Praktika vorweisen könnt.

Es gibt keine klare Härtefallquote, die an kirchlichen Hochschulen genommen wird.

Staatliche Hochschulen

Staatliche Hochschulen nehmen 5% an Härtefallantragsstellern auf. Wenn ihr also Glück habt, werden die 5% nicht überschritten, sodass ihr euren Studienplatz sicher habt.

In diesem Sinne …

So ich hoffe ihr seid nach diesem Monsterbeitrag etwas schlauer.
Noch Fragen?

Dann schreibt mir einen Kommentar oder eine Mail.

___________________________-

Zu meiner Person:

Ich bin von Geburt an auf dem linken Auge blind und auf dem rechten Auge hochgradig sehbehindert. Seit 2017 beträgt mein Sehrest 2%, was bedeutet, dass ich nach dem Gesetz als blind gelte. In der Praxis heißt dass: Ich…

  • Habe Mühe mich in unbekannten oder schlecht beleuchteten Räumen zu orientieren
  • Erkenne mir bekannte Personen nicht im Vorbeigehen
  • Laufe mit einem Blindenlangstock (von mir als Elderstab betitelt) pendelnd durch die Weltgeschichte
  • Kann keinen Blickkontakt aufnehmen und mit der Mimik meines Gegenübers nichts anfangen
  • Kann Personen, die in unmittelbarer Nähe (linker, rechter Sitznachbar je nach Entfernung auch mein Gegenüber) erkennen, alles was darüber hinaus geht aber nicht

Bisher erschienen (Auswahl)

Hilfsmittel beantragen (für das Studium oder die Ausbildung)
Hilfe anbieten aber wie?
5 Dinge, die ich gerne vor meinem Studium gewusst hätte

4 Gedanken zu „Das leidige Thema… Bewerben für die Ausbildung / Hochschule“

  1. "Allerdings werden hier keine ehrenamtlichen Tätigkeiten / Praktika verlangt."

    Das stimmt bei "nicht-kirchlichen" Hochschulen aber nicht wirklich. Je nachdem, welchen Studiengang man wählt, sind Praktika sogar Pflicht!
    Beispielsweise kann man sich für das Studienfach "Kommunikationsdesign" kaum bewerben, wenn man nicht mindestens 6 Monate Praktikum (im Bereich dieses Fachbereichs) oder gar "richtige" Berufserfahrung nachweisen kann. Außerdem wird hier teilweise eine Mappe mit "Werken"/Arbeiten verlangt, die das Können unter Beweis stellen. Und in sehr vielen Fällen muss man entweder Hausaufgaben zu bestimmten Themen machen oder sogar tagelang vor Ort sein und dort Aufgaben erfüllen (oder die Mappe persönlich abgeben/abholen).

    Bei Fachrichtungen wie "Soziale Arbeit" werden ehrenamtliche Tätigkeiten je nach Hochschule/Uni auch gern gesehen und können 0,1 Noten ausmachen – war zumindest bei einer Freundin so.

    Außerdem, wenn man schon gearbeitet hat oder, so wie ich, eine abgeschlossene Ausbildung hat, werden einem ebenfalls Punkte angerechnet (schätzungsweise je nach Institution 0,1 Noten oder mehr).

    Macht man nach dem Abitur eine Ausbildung und erst im Anschluss daran ein Studium bekommt man zudem Wartesemester gut geschrieben, das macht wieder 0,1 Noten je Wartesemester.
    Bei 3 Jahren wären das schon 0,6 Noten! Würde also bedeuten, wenn man ein Abitur von 3,1 hat, eine zweijährige Ausbildung anschließt bekommt man schon für das nächstfolgende Erstsemester (i.d.R. Wintersemester,da die Ausbildung meistens im Juni-August abgeschlossen wird) eine Note von 2,6.
    Die Wartesemester starten erst neu, wenn man in der Zeit an einer Hochschule eingeschrieben war. Zumindest war es bisher so, soweit ich mich erinnere.

    Ich kann nur für mich sprechen, aber ich habe durch Ausbildung, halbes Jahr Praktikum und Wartesemester fast eine ganze Note besser "bekommen".
    Man sollte sich wirklich gründlichst auf den jeweiligen (Fach-) Hochschul/Universitäts-Webseiten informieren – auch das Studienfach, auf das man sich bewirbt, was genau gefordert wird. Nicht selten will man auch Motivationsschreiben.

    Mir selbst hat es geholfen ein Worddokument für jede Hochschule/Uni zu erstellen, und dort Sachen wie Fachrichtung, Anforderung, Bewerbungszeitraum oder Semesterbeitrag (ggf. Studiengebühren) festzuhalten. So konnte ich am Ende am besten vergleichen und einen Terminplan erstellen, bis wann ich was haben muss, um mich rechtzeitig auf einen Studienplatz zu bewerben. Und man sollte IMMER auf mehrere Fächer deutschlandweit bewerben. Es ist NIE garantiert, dass man auch an seiner Traum-Uni/-Hochschule bzw. für sein gewünschtes Traum-Fach genommen wird!

    Wie gesagt, es kommt auf Studienrichtung und Institution drauf an!

    LG, Heffa

    Antworten
  2. Hey
    vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar mitten in der Nacht :-). Ok ich glaub ich hebe im Bericht nochmal hervor, dass es sich bei meinen Erfahrungswerten ausdrücklich um den Studiengang Soziale Arbeit handelt. (Hier hab ich mir z.B. auch deine ehemalige Hochschule angeschaut 🙂 ).
    Was die Anrechnung der Wartesemester betrifft, ist das auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Ich hab mich z.B. bei einer beworben, die meinten, dass sie es nicht anrechnen, hingegen waren andere da sehr offen :-).

    viele Grüße
    Emma

    Antworten
  3. Es ist nicht meine "ehemalige" Hochschule. Ich studiere immer noch hier 😛
    Ist aber sehr ungewöhnlich, dass Wartesemester nicht angerechnet werden, wenn ich ehrlich bin. Weil genau die auf langen Wartelisten den Unterschied machen, wer reinrückt.

    Ich finde im Übrigen Losverfahren schrecklich 😛

    LG; Heffa

    Antworten
  4. Hey,
    huch ich dachte du hättest dein Studium schon beendet… Ich meine mich dunkel an einen ähnlichen Beitrag zu erinnern :-).
    Was die Sache mit den Wartesemestern betrifft: Jepp das habe ich mir bei der Hochschule auch gedacht. Zumal die PRO Bewerbung eine Gebühr von 25€ verlangt haben. Da man die Bewerbung nicht aufrecht erhalten konnte, musste die Gebühr also "Jedes Jahr" verrichtet werden.

    Und was die Losverfahren betrifft… Kommt ganz drauf an, um was es geht. Wenn man dank Losverfahren z.B. bei Gewinnspielen gut abschneidet, kann ich mich damit anfreunden 🙂

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